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Antragsformular für Verfahrenskostenhilfe (für gerichtliche Verfahren)
Aus finanzieller Not heraus muss keiner auf sein Recht verzichten! Bei niedrigem Einkommen sichert das Beratungshilfegesetz gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu.
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitern sollte und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu einem Online Rechner, mit dessen Hilfe Sie selber in Erfahrung bringen können, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht: