Warum der Versorgungsausgleich entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft ist – und wie wir Sie dabei unterstützen
Der Versorgungsausgleich ist ein zentrales, aber oft unterschätztes Element des Scheidungsverfahrens. Er regelt die Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern. Ziel ist, grundsättzlich eine gleichwertige Teilhabe beider Ehepartner an den in der ehe erworbenen Anwartschaften, gesetzlich, betrieblich und privat, zu gewährleisten.
Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden gesetzliche Rentenansprüche, betriebliche Altersversorgungen und private Rentenverträge ermittelt, bewertet und zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Das Gericht holt, basierend auf den Angaben der Beteiligten, die Auskünfte ein. Das Verfahren ist, je nach Anzahl der beteiligten Versorgungsträger und dem VA unterfallender Anrechte, komplex. Der Entscheidung über den Versorgungsausgleich kommt dabei in finanzieller Hinsicht eine erhebliche Bedeutung zu.
Fehler in diesem Prozess können erhebliche finanzielle Folgen haben – oft mit Wirkung für Jahrzehnte.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf:
Prüfung der Ansprüche: Wir stellen sicher, dass alle relevanten Rentenanwartschaften korrekt erfasst werden.
Beratung zur Strategie: Wir klären, wann ein Versorgungsausgleich sinnvoll ist – und wann eine einvernehmliche Vereinbarung außerhalb des Gerichts vorteilhaft sein kann.
Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen professionell im Scheidungsverfahren und achten darauf, dass der Versorgungsausgleich interessengerecht umgesetzt wird.
Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit zu geben, damit Sie mit einem guten Gefühl in Ihre Zukunft blicken können.
Aus finanzieller Not heraus muss keiner auf sein Recht verzichten! Bei niedrigem Einkommen sichert das Beratungshilfegesetz gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu.
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitern sollte und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu einem Online Rechner, mit dessen Hilfe Sie selber in Erfahrung bringen können, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht:
Oberlandesgericht Düsseldorf: Neue Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 2025
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